Es ist wieder so weit: In diesem Jahr findet die Neuwahl unserer Genossenschaftsvertreter statt. Denn ein wesentliches Merkmal von Genossenschaften ist die demokratische Mitbestimmung durch die Mitglieder. Warum die Wahl für die Genossenschaft als Ganzes so wichtig ist und wie Sie sich als Mitglied ganz konkret engagieren können erfahren Sie hier.
Die Vertreterversammlung
Die bgm, das sind Sie, unsere 7.800 Mitglieder! Und Sie bestimmen mit. Grundsätzlich würden Sie Ihre Rechte als Genossenschaftsmitglied in einer regelmäßigen Versammlung aller Mitglieder ausüben. Bei großen Genossenschaften, wie der bgm, wählen Sie stattdessen allerdings Vertreterinnen und Vertreter. Diese sind Ihr Sprachrohr und vertreten Sie auf der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wählt nicht nur den Aufsichtsrat der bgm, sondern stellt den Jahresabschluss fest, entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns, erteilt Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung oder entscheidet über wichtige Fragen wie beispielsweise Änderungen unserer Satzung. Damit ist die Vertreterversammlung das höchste Gremium in der Genossenschaft.
Die Wahl unserer Vertreterinnen und Vertreter
Satzungsgemäß werden alle fünf Jahre unsere Genossenschaftsvertreter neu gewählt. In diesem Jahr ist es wieder so weit. Gemäß unserer Mitgliederzahl und dem zugrundeliegenden Schlüssel werden insgesamt 64 Vertreter und 16 Ersatzvertreter gewählt.
Doch bevor gewählt werden kann, benötigen wir Ihre Wahlvorschläge. Listen mit wahlberechtigten Mitgliedern liegen vom 20. Februar bis 6. März 2024 in unseren Geschäftsstellen während der Geschäftszeiten aus. Jedes Mitglied kann für seinen Wahlbezirk (das sind: 1. Kiel-Nord; 2. Kiel-Süd und Kronshagen; 3. Büdelsdorf, Borgstedt, Rickert und auswärtige Mitglieder; 4. Rendsburg und Kreisgebiet) andere Mitglieder als Kandidaten zur Wahl als Vertreter/in vorschlagen. Ein vorbereitetes Formular für Ihre Wahlvorschläge finden Sie in Kürze hier bei uns auf der Homepage.
Ihre Wahlvorschläge müssen bis zum 25. März 2024, 16:00 Uhr bei uns eingegangen sein.
Die geprüften Wahlvorschläge können dann in unseren Geschäftsstellen vom 29. April bis 13. Mai 2024 eingesehen werden.
Nach der Prüfung der Wahlvorschläge erhalten alle unsere Mitglieder auch die Unterlagen für die Briefwahl, mit welcher dann die eigentliche Wahl der Vertreterinnen und Vertreter durchgeführt wird.
Wahltag ist der 5. Juni 2024.
Alle Wahlbriefe müssen bis 16:00 Uhr des Wahltages in einer unserer Geschäftsstellen eingegangen sein.
Warum Vertreter werden?
Als Vertreterin oder Vertreter der bgm üben Sie ein wichtiges Ehrenamt für sich und Ihre Nachbarschaft aus und nehmen gleichzeitig unmittelbar Ihr genossenschaftliches Mitbestimmungsrecht im wichtigsten Gremium der Genossenschaft wahr. Trotz dieses verantwortungsvollen Amtes ist dabei der zeitliche Aufwand sehr überschaubar. Neben der Teilnahme an der einmal jährlich im Juni stattfindenden Vertreterversammlung laden wir alle unsere Vertreterinnen und Vertreter zu Beginn jedes Jahres zu einer Informationsveranstaltung ein, wo Sie aus erster Hand über wesentliche Entwicklungen und Projekte der Genossenschaft informiert werden.
Also: Jetzt engagieren und für die Vertreterwahl 2024 kandidieren!