Informationen zum Wohngeld

16. November 2022

Wegen der stark gestiegenen Energiekosten hat der Bund beschlossen, dass mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben sollen. Die Zahl der Berechtigten erhöht sich von etwa 665.000 Haushalten im Jahr 2021 auf rund 2 Mio. Haushalte. Zudem wird das Wohngeld zum 01.01.2023 um eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente erweitert.

Um die bereits eingetretene Belastungen durch Energiekosten abzufedern, haben Wohngeldempfänger, die zwischen 10/2021 und 03/2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, ohne gesonderte Antragstellung bereits im September 2022 den Heizkostenzuschuss I erhalten.

Was viele nicht wissen:

Im Weiteren wurde der Heizkostenzuschuss II beschlossen. Dieser wird für die Heizperiode 09/2022 bis 12/2022 gewährt und ist nach Haushaltsgröße gestaffelt:

1-Personen-Haushalt: 415 Euro
2-Personen-Haushalt: 540 Euro
für jede weitere Person: 100 Euro
für Bezieher von BAföG sowie
Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen: 345 Euro

Profitieren sollen Haushalte, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022 wohngeldberechtigt sind. Auch hier erfolgt die Auszahlung ohne gesonderten Antrag.

Es wird geschätzt, dass nur etwa jeder dritte Haushalt, der einen Anspruch auf Wohngeld hat, dieses auch erhält. Prüfen Sie also Ihren Wohngeldanspruch und beantragen Sie ggf. umgehend Wohngeld (teilweise auch digital möglich). Nur dann wäre sichergestellt, dass der Heizkostenzuschuss II mit dem Zahllauf 01/2023 ausgezahlt wird.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld wird einkommensschwächeren haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Durch das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) sind seit dem 01.01.2020 mehr Haushalte als zuvor wohngeldberechtigt.

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