Neue Heizkostenverordnung

4. Februar 2022

Eine neue Heizkostenverordnung verpflichtet Wohnungsunternehmen vom 01.02.2022 an, bei vorhandenen fernablesbaren Messgeräten die Haushalte monatlich über den aktuellen Heiz- und Warmwasserenergieverbrauch oder deren Kosten zu informieren. Eine Abbestellung dieser Zwangsinformation durch die Haushalte ist nicht möglich.

Was als Information für die Verbraucher gedacht ist, um Möglichkeiten zum Energiesparen auszuloten, sorgt in der Umsetzung allerdings für eine deutliche Zusatzbelastung für die Umwelt. Denn die monatlichen Informationen werden in der Regel per Post verschickt. Und: Die Kosten für den erhöhten Aufwand bei Administration und Versand tragen die Mieter. Aufs Jahr gerechnet sind das rund 100,00 EUR Zusatzbelastung bei Versand in Papierform bzw. 50,00 EUR beim digitalen Versand.

Im Sinne eines nachhaltigen Handelns schließen wir als bgm uns daher dem gemeinsamen Appell der norddeutschen Mieter- und Vermieterverbände an: Sofern Sie von der neuen Verordnung betroffen sind, gestatten Sie uns bitte, Ihnen die monatliche Übersicht per E-Mail zukommen zu lassen!

„Dadurch können Kosten gespart und Belastungen der Umwelt durch zusätzlichen Postverkehr vermieden werden“, heißt es in einem Ende Januar veröffentlichten gemeinsamen Aufruf von Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Carsten Wendt, stellvertretender Geschäftsführer des Mieterbunds Schleswig-Holstein.

„Übermitteln Sie daher Ihrem Vermieter bitte Ihre Mailadresse, sobald er Ihnen eine entsprechende Selbsterklärung zusendet. Auf neue Daten werden Sie dann per E-Mail hingewiesen. So erleichtern Sie Ihren Zugang zu den Verbrauchsdaten, sparen tonnenweise Papier und vermeiden Transportaufwand für monatlich zigtausende Briefe.“

Allein bei den sozialen Vermietern in Schleswig-Holstein sind mehr als 100.000 Haushalte betroffen. „Der Verwaltungsaufwand ist enorm. Mieterinnen und Mieter, die keine E-Mailadresse haben oder nicht auf ein Anschreiben des Vermieters reagieren, müssen die Messdaten per Post erhalten“, erklären die beiden Verbandsvertreter. „Das ist nicht im Sinne des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Eine digitale Bereitstellung verursacht erheblich weniger Aufwand.“

Zusammengefasst gilt für Sie als Nutzer einer bgm-Genossenschaftswohnung: Wir melden uns bei Ihnen, sofern Sie von der neuen Verordnung betroffen sind, und bitten Sie bereits jetzt, einem elektronischen Bereitstellen der Energiedaten zuzustimmen. Selbstverständlich werden bei uns auch bei den digitalen Verfahren die geltenden Datenschutzbestimmungen beachtet.

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