Kein Winterdienst bei Stellplätzen!

17. Februar 2026

Aktuell kommt es auch bei uns im Norden wieder vermehrt zu Schneefällen. In diesem Zuge scheint es in einigen Fällen Unklarheiten bezüglich des Winterdienstes bei vermieteten Kfz-Stellplätzen oder Garagen in unseren Liegenschaften zu geben. Die Regelungen sind hier allerdings sehr eindeutig. Sowohl im Stellplatznutzungsvertrag als auch im Nutzungsvertrag für die Wohnung sowie der Hausordnung ist festgelegt, dass vonseiten der Genossenschaft bei Stellplätzen kein Winterdienst erfolgt. Bitte sorgen Sie daher selbst dafür, dass der Weg zu Ihrem Fahrzeug geräumt ist. In der Regel befinden sich in unseren Liegenschaften dafür entsprechende Reinigungsutensilien, die Ihnen zur Verfügung stehen. Sprechen Sie uns gerne an, falls dies nicht der Fall sein sollte.

 

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