Viele unserer Mitglieder erhalten dieser Tage die Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr. Aufgrund der aktuellen Situation und der dramatisch gestiegenen Energiepreise haben wir die Heizkostenvorauszahlungen neu kalkuliert und entsprechend anheben müssen. Darüber, dass es unweigerlich zu diesem Schritt kommen wird, haben wir bereits im Juli mit einem persönlichen Anschreiben informiert.
Auch wer die Heizkostenabrechnung für das letzte Jahr bereits erhalten hat (oder erst in diesem Jahr in eine bgm-Wohnung gezogen ist), erhält von uns ein Anschreiben, in dem wir über die Anpassung der Heizkostenvorauszahlung zum 01.01.2023 informieren.
In der Vergangenheit profitierten insbesondere Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, die mit Gasanlagen beheizt werden, von unseren vergleichsweise günstigen Gaslieferverträgen. Aufgrund der aktuellen Gaspreise macht sich hier nun der Preissprung besonders bemerkbar. So müssen je nach Heizungsanlage die Vorauszahlungen um das Doppelte (bei Fernwärme) oder sogar um das Zweieinhalbfache (bei Gasanlagen) angehoben werden, was einer Steigerung von 150 % entspricht! Für eine durchschnittliche, 70 m² große 3-Zimmer-Wohnung mit einer angenommenen Heizkostenvorauszahlung von bislang 60,00 EUR würden die Kosten somit auf 150,00 EUR monatlich ansteigen.
Mit dem Anheben der Vorauszahlungen handeln wir im Interesse unserer Mitglieder – nur so können spätere, extrem hohe Nachzahlungen vermieden werden. Ob die von uns vorgesehene Anpassung ausreicht, hängt von der weiteren Preisentwicklung ab. Wir raten dringend dazu, durch persönliches Nutzungsverhalten im eigenen Haushalt an möglichst vielen Stellen Energie einzusparen. Einige Hinweise dazu haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengestellt.